Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) nimmt als Fachbehörde die Aufgaben eines staatlichen geologischen Dienstes wahr und ist als Bergbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Rohstoffbetrieben in Rheinland-Pfalz, die Bodenschätze im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes aufsuchen oder gewinnen. Das LGB ist als obere Landesbehörde dem Geschäftsbereich des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zugeordnet.
Art des Unternehmens:
Unternehmen
Branche:
Regierung und Militär, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei