Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten und weiteren Beigeordneten (§ 65 Abs. 1 HGO). Die Mitglieder des Magistrates werden mit Ausnahme des von den Bürgern zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden (§ 72 Abs. 1 HGO).
Baukommission
Betriebskommissionen für das Haus Waldeck
Runder Tisch Wirtschafts- und Landwirtschaftsfragen
Präventionsrat
Kommission für Generationengerechtigkeit und Gleichstellung
Verschwisterungskomitee
Zwiebelmarktkomitee
Runder Tisch Landschaftsgestaltung
Art des Unternehmens:
Unternehmen
Unternehmensgröße:
Mittelbetrieb (51-250 MA)
Branche:
gemeinnützige Organisationen, Regierung und Militär