Mitarbeiter (m/w/d) für das Projektmanagement Innenstadt
11.06.2022,
Stadt Griesheim
Griesheim
Assistenz / Administration
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten und weiteren Beigeordneten (§ 65 Abs. 1 HGO). Die Mitglieder des Magistrates werden mit Ausnahme des von den Bürgern zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden (§ 72 Abs. 1 HGO).