Interessenwahrer der MDK Gemeinschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat die Aufgabe, Interessenwahrer der Solidargemeinschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.
Das bedeutet im Einzelnen:
den Anspruch jeder/s Versicherten auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung nach dem Maß des Notwendigen zu wahren
sozialmedizinischen Sachverstand bei der aktiven Mitgestaltung des Gesundheitswesens einzubringen
von Leistungsanbietern unabhängige und neutrale Beratung und Begutachtung vorzunehmen
als sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der rheinland-pfälzischen Kranken- und Pflegekassen zu wirken
- bei der Begutachtung im Einzelfall
- bei der Beratung der Kranken- und Pflegekassen in Grundsatzfragen
auf Landesebene als eigenständige, von den Krankenkassen gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft zu wirken.