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Hauptamtlicher Beigeordneter (Stadträtin/Stadtrat – w/m/d)

LANDESHAUPTSTADT

In der Landeshauptstadt Wiesbaden ist die Stelle

einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten
(Stadträtin/Stadtrat – w/m/d)

nach § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zum 4. Oktober 2022 zu besetzen.

Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird erwartet, dass sie als hauptamtliche Mitglieder des kollegial zusammengesetzten Magistrats in der Lage sind, maßgeblich zur Erfüllung der vielfältigen kommunalen Aufgaben der Landeshauptstadt Wiesbaden beizutragen. Sie müssen bereit sein, in allen Verwaltungsbereichen tätig zu werden. Die konkrete Aufgabenzuweisung (Zuteilung der Dezernate) erfolgt durch den Oberbürgermeister.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürgerinnen/Unionsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht von der Wählbarkeit nach § 31 oder § 32 Abs. 2 HGO ausgeschlossen sind. Die Wahl findet voraussichtlich am 29. September 2022 statt.

Die Amtszeit der/des hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) beträgt sechs Jahre; die Stelle wird auf der Grundlage des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) in Verbindung mit der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV, HE) nach der Besoldungsgruppe B7 besoldet.

Die Bewerbungen müssen bis zum 15. September 2022, 12:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag unter dem Kennwort ‚Beigeordnete/r (Stadträtin/Stadtrat – w/m/d) zugegangen sein bei dem

Vorsitzenden des Ältestenausschusses
Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gerhard Obermayr
Rathaus · Schlossplatz 6 · 65183 Wiesbaden

www.wiesbaden.de

Hauptamtlicher Beigeordneter (Stadträtin/Stadtrat – w/m/d)

Wiesbaden
Vollzeit

Veröffentlicht am 14.09.2022

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