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Kreisbeigeordneter (m/w/d)

Der Landkreis Mainz-Bingen gehört mit seinen ca. 222.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu den größten Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Zum Landkreis gehören zwei große kreisangehörige Städte, sechs Verbandsgemeinden mit 61 Ortsgemeinden und eine verbandsfreie Gemeinde.

Zum 01.04.2022 ist die Stelle:

der/des zweiten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten (m/w/d)

neu zu besetzen.

Die Wahl der/des Kreisbeigeordneten (m/w/d) erfolgt durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung, die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die/Der Gewählte (m/w/d) wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalbesoldungsverordnung Rheinland-Pfalz (LkomBesVO) zunächst nach der Besoldungsgruppe B 2 Landesbesoldungsordnung. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 3 Landesbesoldungsordnung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Zum Geschäftsbereich der/des Kreisbeigeordneten (m/w/d) zählen derzeit die Abteilungen „Jobcenter Mainz Bingen“, „Soziale Hilfen“ und „Soziale Sonderaufgaben“. Eine Änderung des Geschäftsbereiches bzw. des Geschäftsverteilungsplanes bleibt vorbehalten.

Wählbar zur/zum Kreisbeigeordneten (m/w/d) ist, wer Deutsche/r (m/w/d) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r (m/w/d) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, amTag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Gesucht wird eine dynamische, zielstrebige, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit der Fähigkeit zur Menschenführung, die im Interesse einer wirtschaftlichen und bürgernahen Verwaltung eng und vertrauensvoll mit den Kreisgremien zumWohle und zur Weiterentwicklung des Landkreises zusammenarbeitet. Kommunalpolitische Erfahrung wird dabei vorausgesetzt, Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Kreisverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen werden bis zum 01.11.2021 (Ausschlussfrist) elektronisch an wahl@mainz-bingen.de erbeten; Betreff „Wahl der/des zweiten Kreisbeigeordneten (m/w/d)“.

Kreisbeigeordneter (m/w/d)

Ingelheim am Rhein
Vollzeit

Veröffentlicht am 01.11.2021

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