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Hauptamtlichen Beigeordneten Bürgermeister m/w/d

Bei der Stadt Bad Kreuznach ist zum 18.11.2021 die Stelle einer/eines

HAUPTAMTLICHEN BEIGEORDNETEN (BÜRGERMEISTER/-IN) (M/W/D)

zu besetzen.

Bad Kreuznach ist eine große kreisangehörige Stadt mit ca. 51.000 Einwohner/-innen, liegt an der Nahe und ist geprägt von einer landschaftlich reizvollen Umgebung. Die Kurstadt Bad Kreuznach bietet als Mittelzentrum beste Voraussetzungen, um hier zu bauen, sich anzusiedeln und wohlzufühlen.

Die/Der Beigeordnete wird vom Rat der Stadt Bad Kreuznach gewählt. Die Ernennung erfolgt zum Beamten/ zur Beamtin auf Zeit. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Nach den derzeit gültigen Bestimmungen der Kommunalbesoldungsverordnung ist das Amt der Besoldungsgruppe B 3/B 4 zugeordnet.

Wählbar zur/zum Beigeordneten sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen sind und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Zur/Zum Beigeordneten kann nicht gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Gesucht wird eine qualifizierte, kreative, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft, die sich durch die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und zu führen, auszeichnet. Und darüber hinaus die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung vorantreibt. Eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Stadtvorstand, dem Rat und der Verwaltung ist selbstverständlich. Eine mehrjährige Berufserfahrung in Führungspositionen von Kommunalverwaltungen oder vergleichbare Erfahrungen sind wünschenswert.

Der Geschäftsbereich umfasst derzeit unter anderem folgende Bereiche:

  • Kämmereiamt (mit kaufmännischer Leitung Abwasser),
  • Stadtkasse,
  • Abwasserbeseitigungseinrichtung (ABW),
  • Bauhof,
  • Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT),
  • Gesellschaft für Beteiligungen und Parken in Bad Kreuznach mbH (BGK),
  • Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach (BAD),
  • Dienstleistungsgesellschaft für Badewesen und Freizeitanlagen mbH Bad Kreuznach (DLK).

Eine andere Geschäftsverteilung kann durch die Oberbürgermeisterin mit Zustimmung des Stadtrates erfolgen.

In der Stadtverwaltung und den dazugehörigen Gesellschaften sind über 1.500 Menschen beschäftigt.

Die Stadtverwaltung versteht sich als Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger mit einer Orientierung am Gemeinwohl und einer aktiven Gestaltung der Zukunft der Stadt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bad-kreuznach.de.

Der derzeitige Amtsinhaber wird sich wieder bewerben.

Bitte richten Sie Ihre vollständigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter der Kennung „Beigeordnetenwahl“ bis spätestens 30.04.2021 an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Wilhelmstraße 7-11, 55543 Bad Kreuznach.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stadtratsmitglieder berechtigt sind, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen. Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung kann nach § 40 Abs. 2 GemO nur eine solche Person gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden ist. (102-11-25/Beigeordnetenwahl 2021)

Hauptamtlichen Beigeordneten Bürgermeister m/w/d

Bad Kreuznach
Vollzeit

Veröffentlicht am 30.04.2021

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