Landkreis Gießen * Der Kreisausschuss
befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen. Die Besetzung der Stelle muss zwingend nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ohne Sachgrund erfolgen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE TVöD bewertet.
Nr. 116/2021
Im Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen ist im Team „Ausländer- und Asylrecht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle in der
Nähere Informationen zu dem Aufgabengebiet, dem Anforderungsprofil der angebotenen Stellen und den Bewerbungsmodalitäten erhalten Sie unter www.lkgi.de -> Der Landkreis Gießen -> Karriere -> Stellenangebote
Die Kreisverwaltung Gießen wurde im Rahmen des Audits »berufundfamilie« als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert.