Bei der kreisfreien STADTWORMS ist wegen Ablaufs der Amtszeit zum 1. November 2021 für die
Dauer von 8 Jahren die Stelle des/der hauptamtlichen
Beigeordneten für das Dezernat III (w/m/d) neu zu besetzen.
Die Besoldung in B2 / B3 richtet sich nach der Kommunal-Besoldungs-
verordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
IHRE AUFGABEN
Das Dezernat hat den Schwerpunkt der städtischen Infrastruktur
und nachhaltigen Stadtplanung. Im übertragenen Geschäftsbereich
haben Sie die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters inne.
Änderungen des Geschäftsbereichs und ihre Zuordnung bleiben dem
Stadtrat der StadtWorms vorbehalten.
IHR PROFIL
• Sie sind eine engagierte und in der Arbeit mit kommunalpolitischen Gremien erfahrene Persönlichkeit. Hohe Sozial- und Kommunika-
tionskompetenz, strategisches Denken und Eigeninitiative sind
ebenso unverzichtbar wie Erfahrungenmit der kommunalen Selbst-
verwaltung. Die Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern ist
Ihnen wichtig.
• Sie können eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich
der Ingenieurwissenschaften oder eine abgeschlossene Techniker-
oder Meisterausbildungmit entsprechenden Fähigkeiten und Erfah-
rungen im technischen Bereich vorweisen.
• Sie verfügen über ausgeprägte Führungskompetenz und sind in der
Lage Ihr Dezernat leistungsorientiert, wirtschaftlich und zugleich
bürgernah zu führen.
• Sie sind in der Lage, tragfähige, nachhaltige und überzeugende Lö-
sungen für die StadtWorms zu entwickeln und diese gemeinsammit
den politischen Gremien, Institutionen und den Bürgerinnen und
Bürgern zu verwirklichen.
• Sie stehen für fach- und zuständigkeitsübergreifendes Denken und
arbeiten an der Umsetzung der übergeordneten gesamtstädtischen
Ziele mit.
WEITEREVORAUSSETZUNGEN
Wählbar zur/zum Beigeordneten ist, wer Deutsche/r im Sinne des Art.
116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mit-
gliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesre-
publik Deutschland ist, am Tag derWahl das 23. Lebensjahr vollendet
hat, nicht von derWählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunal-
wahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass
sie /er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag derWahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
IHRE BEWERBUNG
Die Wahl findet in der Sitzung des Stadtrates im Juli 2021 statt.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit entsprechen-
den Anlagen insbesondere Lebenslauf und beruflichem Werdegang
(bevorzugt digital) bis spätestens 26.05.2021 an den
Oberbürgermeister der StadtWorms
Adolf Kessel – persönlich
Marktplatz 2
67547Worms
oberbuergermeister@worms.de
Die Stadt Worms setzt sich für Chancengleichheit ein und ist daher
insbesondere an der Bewerbung von Frauen mit entsprechender
Qualifikation interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach
den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.