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Beigeordneten für das Dezernat II (w/m/d)

Bei der kreisfreien STADTWORMS
ist wegen Ablaufs der Amtszeit zum 1. November 2021 für die

Dauer von 8 Jahren die Stelle des/der hauptamtlichen

ersten Beigeordneten für das Dezernat II (w/m/d) als Bürgermeister

neu zu besetzen.

Die Besoldung in B4 / B5 richtet sich nach der Kommunal-Besoldungs-
verordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

IHRE AUFGABEN
Das Dezernat hat einen Schwerpunkt im Bereich der „Öffentlichen
Sicherheit und Ordnung“. Im übertragenen Geschäftsbereich haben
Sie die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters inne. Ferner ver-
treten Sie diesen im Verhinderungsfalle und führen die Amtsgeschäf-
te. Änderungen des Geschäftsbereichs und ihre Zuordnung bleiben
dem Stadtrat der StadtWorms vorbehalten.

IHR PROFIL
• Sie sind eine engagierte und in der Arbeit mit kommunalpolitischen
Gremien erfahrene Persönlichkeit. Hohe Sozial- und Kommunika-
tionskompetenz, strategisches Denken und Eigeninitiative sind
ebenso unverzichtbar wie umfangreiche Erfahrungen in der
kommunalen Selbstverwaltung. Die Zusammenarbeit mit Bürgerin-
nen und Bürger ist Ihnen wichtig.
• Sie können eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine
Ausbildung mit entsprechenden Fähigkeiten und Erfahrungen im
Verwaltungsbereich vorweisen.
• Sie verfügen über ausgeprägte Führungskompetenz und sind in der
Lage Ihr Dezernat leistungsorientiert, wirtschaftlich und zugleich
bürgernah zu führen.
• Sie sind in der Lage, tragfähige, nachhaltige und überzeugende
Lösungen für die Stadt Worms zu entwickeln und diese gemeinsam
mit den politischen Gremien, Institutionen und den Bürgerinnen
und Bürgern zu verwirklichen.
• Sie stehen für fach- und zuständigkeitsübergreifendes Denken und
arbeiten an der Umsetzung der übergeordneten gesamtstädtischen
Ziele mit.

WEITEREVORAUSSETZUNGEN
Wählbar zur/zum Beigeordneten ist, wer Deutsche/r im Sinne des Art.
116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mit-
gliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesre-
publik Deutschland ist, am Tag derWahl das 23. Lebensjahr vollendet
hat, nicht von derWählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunal-
wahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass
sie /er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag derWahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

IHRE BEWERBUNG

Die Wahl findet in der Sitzung des Stadtrates im Juli 2021 statt.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit entsprechen-
den Anlagen insbesondere Lebenslauf und beruflichem Werdegang
(bevorzugt digital) bis spätestens 26.05.2021 an den

Oberbürgermeister der StadtWorms
Adolf Kessel – persönlich
Marktplatz 2
67547Worms
oberbuergermeister@worms.de

Die Stadt Worms setzt sich für Chancengleichheit ein und ist daher
insbesondere an der Bewerbung von Frauen mit entsprechender
Qualifikation interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach
den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Beigeordneten für das Dezernat II (w/m/d)

Worms
Vollzeit

Veröffentlicht am 24.05.2021

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